Zwischen Investitions- und Reformstau: Was das Sondervermögen für Kitas, Schulen und Unis bringen könnte
Die Rede ist von einer „Großbaustelle“: Deutschlands Bildungssystem braucht eine Komplettsanierung, das von Union und SPD beschlossene Sondervermögen macht Hoffnung. Es ist aber nicht die alleinige Lösung.
Viele deutsche Bildungseinrichtungen sind marode. Ist das beschlossene Sondervermögen die Lösung?
Marode Gebäude, akute Personalnot, fehlende Kitaplätze: Deutschlands Bildungssystem benötigt eine grundlegende Sanierung. Dass auch Kitas, Schulen und Hochschulen von den 500 Milliarden Euro Sondervermögen profitieren sollen, ist deshalb eine gute Nachricht – aber kein Grund zur Euphorie. Denn im Bildungsbereich lassen sich nicht alle Probleme mit Geld allein lösen. Und: Das Sondervermögen haben Union und SPD für Investitionen in die Infrastruktur insgesamt geschnürt, unter anderem Schienen, Straßen, Brücken, Krankenhäuser. Offen ist, wie viel in den Bildungsbereich fließen wird.
Investitionsstau von hundert Milliarden Euro
Der Bedarf ist groß. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat ausgerechnet, dass für die Bildungsinfrastruktur insgesamt, also Kitas, Schulen und Hochschulen, in den kommenden zehn Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von hundert Milliarden Euro nötig wären. Die oft beschriebenen Toiletten, die sich in teils miserablem Zustand befinden, stehen für den Verfall etlicher Schulbauten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beziffert den Investitionsrückstand bei Schulen mit 54,8 Milliarden Euro. Bei Kindertagesstätten beläuft er sich demnach auf 12,7 Milliarden Euro.
Bei den Hochschulen sieht es sogar noch schlimmer aus. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) spricht von Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe. Das Studierendenwerk geht davon aus, dass der Sanierungsbedarf allein für Mensen und Cafeterien bei rund vier Milliarden Euro liegt.
Bildung ist im Föderalismus zwar Ländersache. Aber eine Förderung durch den Bund ist dank einer Ausnahme im Grundgesetz möglich. In Artikel 104c heißt es: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie (…) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“ Der Bund hat also einen Handlungsspielraum. Er darf, salopp formuliert, vor allem in „Beton und Steine“ investieren.
Könnte, müsste, würde
Bleibt das Problem der „Köpfe“: die akute Personalnot in Kitas und Schulen. Nach Prognosen der Kultusministerkonferenz (KMK) fehlen im laufenden Jahr fast 12.000 ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern ist Erhebungen zufolge noch größer. Die Lücke lag hier laut einer Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im vergangenen Jahr bei 125.000. Der Arbeitsmarkt an Pädagogen ist leer gefegt, mancherorts können Stellen kaum besetzt werden. Dennoch könnte zusätzliches Geld helfen, Stellen attraktiver zu machen und mehr Pädagogen einzustellen. Bestenfalls müsste eine Kita-Fachkraft weniger Kinder betreuen, würde in den Schulen weniger Unterricht ausfallen, könnten Kinder individueller gefördert werden.
Könnte, müsste, würde: Die Sätze stehen alle im Konjunktiv, denn dafür sind langfristig angelegte Investitionen nötig und zusätzliche Stellen, die streng genommen nur Länder und Kommunen schaffen können. Beide sollen ausdrücklich von dem Sondervermögen profitieren. Die Verhandlungspartner von Union und SPD wollen ihnen 100 Milliarden Euro der Summe zur Verfügung stellen. Unklar ist jedoch auch hier, welcher Anteil auf Bildung und auf die einzelnen Bundesländer entfallen wird.
Wird, wie im Bildungsbereich bisher meist üblich, das Geld vom Bund nach dem „Königsteiner Schlüssel“ verteilt, profitieren einige Bundesländer, etwa Bayern, mehr als andere. Der Freistaat ist im Bildungsbereich jedoch vergleichsweise gut aufgestellt. Fraglich ist außerdem, inwiefern mit Geld aus dem Sondervermögen in Personal investiert werden darf und wird. Immerhin soll es auch für die Länder einfacher werden, neue Schulden zu machen.
Geld allein löst jedoch die Probleme nicht. Die Defizite im Bildungssystem betreffen auch dringend reformbedürftige Strukturen. Um nur ein Beispiel zu nennen: In einer Umfrage klagen 86 Prozent der Schulleitungen, bürokratische Hürden würden sie ausbremsen. 60 Prozent sehen sich gar genötigt, sich über behördliche Vorgaben hinwegzusetzen, um ihre Schule weiterzuentwickeln.
Lehren aus der Ampelzeit
Kritiker haben Deutschland immer wieder dafür gerügt, dass es zu wenig Geld für Bildung ausgebe. Gemeint ist meist, dass der Anteil der Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit Jahrzehnten zwischen 4 und 4,6 Prozent liegt – und damit geringer ausfällt als im OECD -Schnitt (Stand 2021: 4,9 Prozent). In Norwegen liegt der Anteil bei über 6 Prozent.
Richtig ist aber auch, dass die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind: auf 184 Milliarden Euro im Jahr 2023. Frühere Bundesregierungen haben teils umfangreiche Förderpakete geschnürt. Sie belegen, dass finanzielle Hilfe vom Bund Wirkung zeigen kann. Beispiel Digitalisierung: 2019 brachten Bund und Länder den ersten Digitalpakt auf den Weg, der im Zuge der Coronapandemie auf sieben Milliarden Euro anwuchs. Zunächst wurden die Gelder nur schleppend abgerufen, inzwischen ist die digitale Ausstattung an Schulen zumindest deutlich vorangeschritten.
In der Regierungszeit der Ampelkoalition wurde um eine Fortsetzung des Programms gerungen. Der Digitalpakt 2.0, der noch von der neuen Bundesregierung abgesegnet werden muss, fällt deutlich kleiner aus. Der Bund steuert 2,5 Milliarden Euro bei, die Länder können sich Ausgaben anrechnen lassen und zahlen noch 500 Millionen Euro an frischem Geld.
Das Ringen um den zweiten Digitalpakt darf jede neue Bundesregierung als Lehrstück verstehen. Die Verhandlungen von Bund und Ländern drohten unter der ehemaligen FDP -Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zu platzen. Wesentlicher Knackpunkt war die 50:50-Regel. Der Bund bestand darauf, dass sich die Länder zur Hälfte beteiligen. Ähnlich wurde um das 20 Milliarden Euro schwere Startchancen-Programm gefeilscht, das schließlich verspätet und zunächst mit weniger Schulen als geplant an den Start ging. Mit diesem Bund-Länder-Hickhack muss Schluss sein, wenn künftige Finanzspritzen für die Bildung schnell Wirkung entfalten sollen.
Beschluss weckt Begehrlichkeiten
Viele Fragen zu dem neuen Sondervermögen sind bisher offen. Fest steht: Die Ankündigung hat bei vielen Akteuren Begehrlichkeiten geweckt. Union und SPD müssten „mindestens 130 Milliarden Euro für die Bildung fest zusichern“, sagt Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Die Aufgaben sind gewaltig.“ Sie zählt auf: „Der Ganztag muss im großen Stil ausgebaut, das Startchancen-Programm zur Unterstützung benachteiligter Schulen verstetigt und die Digitalisierung endlich konsequent vorangetrieben werden.“ Zudem nennt sie verbindliche Standards für hohe Kita-Qualität, mehr Bafög, bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft.
Auf all das hofft auch Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks. Er hält das Sondervermögen deshalb für eine „gute Nachricht“, dies sei nun „endlich ein Zukunftsversprechen auch für die junge Generation“. Das sehen allerdings nicht alle so.
Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, übt im „Tagesspiegel“ harsche Kritik: „Aus Sicht der jungen Generation ist das ein harter Schlag für Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit bei Staatsfinanzen, weil die Botschaft ist: Lieber bequeme Schulden als unbequeme Reformen.“
Die Herausforderungen sind offensichtlich: Investitionsstau, Personalnot und bürokratische Hürden. Das traditionelle Bildungssystem steht vor enormen Aufgaben. Aber was, wenn es eine Möglichkeit gäbe, diese Herausforderungen zu umgehen und eine zukunftsorientierte Bildung für Ihr Kind zu sichern?
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