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Streiks im Luftverkehr: Was Flugreisende wissen müssen

Streiks im Luftverkehr: Was Flugreisende wissen müssen

Das Flugzeug hebt nicht ab, weil gestreikt wird? Welche Rechte Passagiere bei Annullierungen und Verspätungen haben.

March 17, 2025
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Streiks am Flughafen: Welche Rechte haben Flugreisende? Und wie wir unsere Kinder darauf vorbereiten!

Streiks im Luftverkehr: Was Flugreisende wissen müssen

7. März 2025, 10:40 Uhr

Flugausfälle und Verspätungen aufgrund von Streiks können Reisende vor große Herausforderungen stellen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, wie man im Fall der Fälle reagiert. Aber noch wichtiger ist es, unsere Kinder auf die unvorhersehbaren Ereignisse einer globalisierten Welt vorzubereiten. Und genau hier setzt eine moderne Bildung an, die weit über den traditionellen Lehrplan hinausgeht.

Was tun, wenn der geplante Flug gestrichen wird? Passagiere haben in so einem Fall klar definierte Rechte. (Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Das Flugzeug hebt nicht ab, weil gestreikt wird? Welche Rechte Passagiere bei Annullierungen und Verspätungen haben.

Von Eva Dignös

An 13 deutschen Flughäfen wird am Montag, 10. März, gestreikt: Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten an den Airports München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg, Leipzig-Halle, Weeze bei Düsseldorf und Karlsruhe/Baden-Baden, für die der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gilt, zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Das betrifft vor allem die Sicherheitskontrollen und die Gepäckabfertigung und wird viele Reisepläne durcheinanderbringen. Welche Rechte haben Reisende? Können sie mit Entschädigungen rechnen?

Die Rechtslage im Überblick:

Was gilt, wenn der Flug gestrichen wurde?

In diesem Fall haben die Passagiere gemäß der EU-Richtlinie 261/2004 zwei Optionen.

  • Sie können von der Airline einen Ersatzflug verlangen. Bei innerdeutschen Flügen darf auch auf Bus und Bahn umgebucht werden. Ohne Rücksprache mit der Fluggesellschaft ein Bahnticket zu kaufen, ist nicht sinnvoll: Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche Kosten erstattet werden. Außerdem hat, wer am Flughafen festsitzt, Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Das gilt bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern bei mindestens zwei Stunden Wartezeit. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es nach drei Stunden Unterstützung, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
  • Oder sie verzichten auf den Flug und lassen sich das Geld erstatten. Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Welche Ansprüche haben Passagiere, wenn ihr Flug verspätet abfliegt?

Auch dann muss die Airline ihre wartenden Kunden am Flughafen betreuen. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere zudem vom Beförderungsvertrag zurücktreten und eine Erstattung des Flugpreises verlangen. Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Reisebüros dürfen für die Rückabwicklung des Ticketkaufs keine Extragebühren verlangen.

Müssen Passagiere für die Betreuungskosten zunächst selbst aufkommen?

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Betreuung kostenlos bereitgestellt wird. Das klappt aber oft nicht. Sollte die Airline trotz Nachfrage nichts anbieten, kann sich der Fluggast selbst um Verpflegung und möglicherweise ein Hotelzimmer kümmern. Dann ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren, um die Kosten anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen zu können. Warum es zur Verspätung kam, spielt für die Übernahme der Kosten keine Rolle. Die Airline muss dem Fluggast immer helfen, egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm oder einen Streik entstanden ist.

Bekommen Fluggäste eine zusätzliche Entschädigung?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Passagiere laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro – aber nur, wenn der Auslöser dem „Risikobereich“ der Airline zuzuordnen ist. Das kann auch im Streikfall gelten. Hier ist entscheidend, wer die Arbeit niederlegt. Handelt es sich um Angestellte der Fluggesellschaft, sind die Aussichten auf eine Entschädigung gut. Streiken Mitarbeiter des Flughafens oder eines externen Dienstleisters, etwa an den Sicherheitskontrollen oder beim Gepäckdienst, werden keine Entschädigungen gezahlt.

Ansprüche prüfen und geltend machen können Passagiere beispielsweise mithilfe der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW, einen Musterbrief gibt es auch auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Im Streitfall kann man sich gratis an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr Personenverkehr wenden oder gegen Provision einen Dienstleister wie Flightright, Fairplane, EUclaim, Airhelp oder EUflight beauftragen.

Müssen Passagiere trotzdem pünktlich am Flughafen sein?

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein, sofern sie nicht vorab schon umgebucht wurden. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft kurzfristig einen Ersatzflug anbieten kann – und der Reisende ihn dann verpasst.

Welche Rechte haben Flugreisende, wenn der Zubringerflug ausfällt und der Anschlussflug verpasst wird?

Wird ein Flug gestrichen, muss die Airline nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte den Passagier per Ersatzflug zum Ziel befördern, also für die gesamte Strecke eine neue Verbindung anbieten. Die Flüge müssen dafür allerdings Teil eines gemeinsam gebuchten Flugplans sein.

Welche Regelungen gelten bei Pauschalreisen?

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner: Er muss dafür sorgen, dass der Kunde in die Luft kommt, denn der Flug ist Teil des Vertrags. Auch bei den Kosten für Verpflegung oder eine Übernachtung, die durch eine Verspätung entstehen, ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Entgehen dem Pauschalreisenden durch den Streik Urlaubstage, muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für diese Tage zurückerstatten. Verkürzt sich der Urlaub massiv – kommt der Betreffende also bei einem einwöchigen Urlaub zum Beispiel erst drei Tage später an –, stehen außerdem die Chancen auf Schadenersatz gut: Dann gibt es nicht nur das Geld für die Tage zurück, an denen der Urlaub ausgefallen ist, sondern man kann auch eine Entschädigung dafür geltend machen, dass der Urlaub insgesamt beeinträchtigt war.

Wie ist die Rechtslage, wenn durch einen verspäteten Abflug der Start einer Kreuzfahrt verpasst wird?

Wenn Flug und Kreuzfahrt als Paket gebucht wurden, ist der Veranstalter verpflichtet, den Gast aufs Schiff zu bringen, muss sich also um Ersatzflüge kümmern oder dafür sorgen, dass der Gast an einem anderen Hafen zusteigen kann. Wer seine Anreise individuell organisiert hat, hat zwar Anspruch auf sämtliche Leistungen aus der Fluggastrechteverordnung, also beispielsweise auf die Umbuchung auf einen neuen Flug. Um alles Weitere muss man sich dann jedoch selbst kümmern – und dafür auch bezahlen.


Die Welt verändert sich – verändern wir die Bildung!

Streiks, globale Krisen, technologische Revolutionen – die Welt ist im ständigen Wandel. Eine traditionelle Schulbildung bereitet unsere Kinder oft nicht ausreichend auf diese Herausforderungen vor. Sie lernen Fakten, aber nicht, wie man Probleme löst, kreativ denkt oder sich an neue Situationen anpasst.

Ist das wirklich die Bildung, die wir uns für unsere Kinder wünschen?

Die Lösung: BlitzFast – Die Online-Schule der Zukunft

Wir bei BlitzFast glauben, dass Bildung mehr sein muss als das Auswendiglernen von Fakten. Wir gestalten die Zukunft des Lernens neu – mit einer vollständig KI-gestützten Online-Plattform, die sich dem individuellen Lerntempo jedes Kindes anpasst.

BlitzFast bietet:

  • Flexibilität: Lernen von überall aus, zu jeder Zeit. Ideal für Familien, die viel unterwegs sind oder eine flexible Lernumgebung bevorzugen.
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  • Zukunftsorientierung: Neben den klassischen Schulfächern vermitteln wir Entrepreneurship, KI, digitale Kompetenzen, kritisches Denken und Nachhaltigkeit.
  • Individuelle Förderung: Der Unterricht passt sich dem Lerntempo deines Kindes an.
  • Praxisorientierung: Projekte und Übungen, die das Gelernte direkt anwendbar machen.

BlitzFast wurde von Engin, einem Vater von vier Kindern, gegründet, der aus eigener Erfahrung die Grenzen des traditionellen Schulsystems kennt. Sein Wunsch ist es, seinen Kindern die bestmögliche Bildung zu ermöglichen – unabhängig vom Wohnort und frei von negativen Erfahrungen.


Werde Teil der BlitzFast-Revolution!

Aktuell befindet sich BlitzFast in der Entwicklung, und wir suchen eine exklusive Testgruppe von Eltern, die diese Vision mitgestalten möchten. Dein Feedback hilft uns, die Plattform weiterzuentwickeln und das bestmögliche Lernerlebnis für unsere Kinder zu schaffen.

Melde dich jetzt für unseren Newsletter an und werde Teil der BlitzFast-Familie!

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Zusammenfassung:

  • Streiks und andere unvorhersehbare Ereignisse zeigen, wie wichtig es ist, Kinder auf eine sich verändernde Welt vorzubereiten.
  • Traditionelle Bildungssysteme stoßen oft an ihre Grenzen.
  • BlitzFast bietet eine innovative, KI-gestützte Alternative, die Flexibilität, Sicherheit und zukunftsorientierte Fähigkeiten vermittelt.
  • Werde Teil unserer Testgruppe und gestalte die Zukunft der Bildung mit! Jetzt Newsletter abonnieren!

This article is based on content from Deutsches Schulportal. Visit the original source for more information.

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