Pilotprojekt in Bremen: Kommt die Arbeitszeiterfassung für Lehrerinnen und Lehrer?
Als erstes Bundesland bereitet Bremen eine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte vor. Geplant ist eine Pilotphase zum Schuljahr 2026/2027. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass alle Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen. Die Umsetzung verläuft jedoch schleppend. Ob Lehrkräfte künftig ihre Arbeitszeit erfassen müssen, wird noch verhandelt. Die Ansichten zwischen Bund und Ländern gehen in dieser Frage weit auseinander. Eine am 30. September 2024 erschienene Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung gibt konkrete Empfehlungen für eine Reform der Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften. Das Schulportal gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten – auch über die möglichen Folgen einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte.
Das Bundesarbeitsministerium schlägt vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit elektronisch erfassen können sollen.
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Aktuelles zur Arbeitszeiterfassung
Bremen bereitet Arbeitszeiterfassung vor (Februar 2025)
Als erstes Bundesland bereitet Bremen eine Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte vor. Geplant sei eine Pilotphase zum Schuljahr 2026/2027, wie das Bildungsressort mitteilte. Dazu soll auch eine Software entwickelt werden.
Bremens Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) hofft, dass sich andere Bundesländer anschließen. „Bremen wird weiter darauf hinwirken, im Verbund der Länder nach Lösungen zu suchen“, teilte die SPD-Politikerin mit. „Wir brauchen eine Lösung, die die Interessen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie die der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt und umsetzbar ist.“
Der Personalrat Schulen in Bremen drängt auf eine Einführung ab diesen Sommer, die Bildungssenatorin hält das nach eigenen Angaben für zu früh. Eine Arbeitsgruppe soll nun erst einmal die Folgen einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte prüfen und Vorschläge für die Umsetzung erarbeiten.
dpa
Hessen lehnt Alleingang bei der Arbeitszeiterfassung ab (September 2024)
Im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Einführung von Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Diese sei eigentlich Pflicht und erfolge im öffentlichen Dienst auch – nur nicht an den Schulen, sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Dort würden überlange Arbeitszeiten in den Schulwochen und unbezahlte Überstunden geleistet. Die Forderung wird auch vom Interessenverband Hessischer Schulleitungen vertreten.
Das Kultusministerium erklärte auf Anfrage von dpa, das Thema Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte werde derzeit innerhalb der Kultusministerkonferenz zwischen den Ländern besprochen. „Das Thema kann nur einheitlich gelöst werden, deshalb verbietet sich ein Alleingang“, erklärte eine Ministeriumssprecherin.
mit dpa
Sächsisches Kultusministerium gibt Studie zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag (Mai 2024)
In Sachsen wird über das komplette nächste Schuljahr die Arbeitszeit von Lehrkräften genau untersucht. Eine solche „grundhafte“ repräsentative Analyse sei bundesweit einmalig, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) dazu. Das beauftragte Unternehmen Prognos AG hat dafür insgesamt 4100 Lehrkräfte mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen in einer flächendeckenden Stichprobe ausgewählt. Auch 410 Schulleitungen beteiligten sich.
Dazu tragen die Ausgewählten ab der letzten Sommerferien-Woche bis zum Schuljahresende täglich in ein Online-Formular ihre Arbeitszeit ein und wofür diese jeweils eingesetzt wird. Mit Interviews solle zusätzlich die subjektive Belastung erfragt werden, vor allem zu besonderen Zeitpunkten wie Prüfungs- und Korrekturzeiten.
mit dpa
Gutachten zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften
Frank Mußmann von der Universität Göttingen hat zusammen mit dem Bildungspublizisten und Berater Mark Rackles eine Expertise für die Friedrich-Ebert-Stiftung verfasst, die am 30. September veröffentlicht wurde. Darin wird dargelegt, warum vorliegende Studien zur Lehrkräftearbeitszeit, aber auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts eine Arbeitszeiterfassung erforderlich machen. Das Gutachten zeigt acht Handlungsfelder auf, die bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen sind:
- Jahresarbeitszeitmodell: Es sollte eine Jahresarbeitszeit festgelegt werden, die sowohl unterrichtsfreie Zeiten als auch Unterrichtswochen berücksichtigt. Die Arbeitszeitsalden sollten über das Schuljahr hinweg ausgeglichen werden, um Überlastungen zu vermeiden.
- Aufgabenprofil: Die Aufgaben der Lehrkräfte sollten klar definiert und den Tätigkeitsclustern zugeordnet werden. Insbesondere für Funktionsstellen ist eine differenzierte Zuweisung der Tätigkeiten erforderlich.
- Aufgabengewichtung: Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, insbesondere außerunterrichtliche Aufgaben wie pädagogische Kommunikation, sollten zeitlich differenziert erfasst und entsprechend gewichtet werden.
- Erfassungstechnik: Es sollte eine digitale und sichere Lösung zur Zeiterfassung implementiert werden, vorzugsweise eine App-basierte Lösung, die eine flexible und mobile Erfassung der Arbeitszeit ermöglicht.
- Personalentwicklung: Die Einführung der Arbeitszeiterfassung sollte mit Maßnahmen zur Personalentwicklung begleitet werden. Schulleitungen sollten durch zusätzliche personelle Ressourcen unterstützt werden, um den Mehraufwand zu bewältigen.
- Erfassungsorganisation: Die Lehrkräfte sollten ihre Arbeitszeit eigenständig erfassen, wobei der Datenschutz gewährleistet und Leistungskontrollen ausgeschlossen sein müssen.
- Arbeitszeitkonten: Es sollten Arbeitszeitkonten eingeführt werden, die die erfasste Zeit langfristig rechtlich absichern. Diese Guthaben sollten entweder durch Zeit oder finanziell ausgeglichen werden können.
- Einführungsstrategie: Die Arbeitszeiterfassung sollte schrittweise eingeführt werden, beginnend mit Pilotprojekten. Innerhalb von drei Jahren sollten alle Schulen auf das neue System umgestellt sein.
Lehrkräfte haben vormittags recht und nachmittags … sitzen sie am Schreibtisch. Oft auch abends und am Wochenende. Dass die Arbeitszeit von Lehrkräften längst nicht mehr dem gängigen Vorurteil entspricht, hat letztes Jahr ein Gutachten der Telekom Stiftung gezeigt. Der Bildungsexperte Mark Rackles fasst die Forschung zur Lehrerarbeitszeit zusammen: Seit Jahrzehnten überschreitet ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer die tariflich vereinbarte Arbeitszeit – das gilt auch, wenn man die Arbeitszeit nicht nur auf die Schulwochen, sondern auf das ganze Jahr bezieht. Nicht wenige Lehrkräfte arbeiten regelmäßig mehr als 48 Stunden in einer Woche und verstoßen damit gegen den gesetzlichen Arbeitsschutz – mit deutlichen Folgen für die Gesundheit. Dabei läuft im Zeitlupentempo eine Entwicklung ab, die das Potenzial hätte, eine Entlastung zu forcieren.
Warum ist eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im Gespräch?
Im Jahr 2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte Stechuhr-Urteil: Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber dazu verpflichten, ein objektives und verlässliches System zur Messung der täglich geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Allerdings legte das EuGH-Urteil keinen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fest. Doch seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 in seinem Grundsatzurteil das europäische Urteil für Deutschland konkretisierte, führt kein Weg daran vorbei: Die Arbeitszeiterfassung kommt. Aber kommt sie auch für Lehrkräfte?
Warum setzt sich die Kultusministerkonferenz für eine Ausnahmeregelung für Lehrerinnen und Lehrer ein?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) pocht auf eine Ausnahmeregelung. Nachdem das Bundesarbeitsministerium im April einen Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt hatte, forderte die damalige KMK-Präsidentin Katharina Günther-Wünsch (CDU) Medienberichten zufolge im Juli in einem Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Lehrkräfte von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auszunehmen. Sie kritisiert, dass der Referentenentwurf die „besondere Situation der Lehrkräfte“ nicht berücksichtigt. Messbar, so Günther-Wünsch, sei nur die Arbeitszeit für die erteilten Unterrichtsstunden, während die außerunterrichtlichen Aufgaben wie Vor- und Nachbereitung, Konferenzen oder Elternarbeit vom Arbeitgeber nicht vorhersehbar und überprüfbar seien.
Warum eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für die Kultusministerien unangenehm sein könnte, liegt auf der Hand. Zum einen müssten sich die Behörden mit arbeitsschutzrechtlich grenzwertigen Situationen auseinandersetzen, wie zum Beispiel der Begleitung von Klassenfahrten, bei denen Lehrkräfte häufig die Höchstarbeitszeiten überschreiten und die Mindestruhezeiten unterschreiten. Zum anderen hätten Lehrkräfte das Recht, die erfassten Überstunden nachträglich abzubauen. Wie das gehen sollte, bleibt offen. Denn um Unterrichtsdeputate abzusenken, fehlen die Lehrkräfte. Bleiben die unterrichtsfremden Aufgaben wie Verwaltungsaufgaben, Aufsichten oder die Organisation von Veranstaltungen. Hier könnten Schulverwaltungsassistenzen, Lehramtsstudierende oder auch Fachpersonal für multiprofessionelle Teams Abhilfe schaffen.
Was sagt das Bundesarbeitsministerium zur KMK-Forderung?
Das Arbeitsministerium erteilte der KMK-Präsidentin eine Absage: „Der Umstand, dass der konkrete Umfang der Arbeitszeit nicht in jedem Fall im Voraus feststeht, steht einer nachträglichen Dokumentation am Ende des Arbeitstages nicht entgegen“, so die Antwort des Ministeriums. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selbstständig und elektronisch erfassen können. Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten seien bereits heute von Lehrkräften einzuhalten, so das Ministerium, die Nachteile einer Zeiterfassung daher nicht ersichtlich.
Auch den Einwand der KMK, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gelte zwar für angestellte, nicht aber für verbeamtete Lehrkräfte, was zu einer Ungleichbehandlung führe, weist das Arbeitsministerium zurück: „Das vom [Bundesarbeitsgericht] in Bezug genommene Arbeitsschutzgesetz findet auf Beamtinnen und Beamte Anwendung.“ Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmerbegriff des Europäischen Gerichtshofs schließt auch verbeamtete Lehrkräfte mit ein, der Arbeitsschutz macht vor dem Beamtentum nicht halt. Der Bildungsjournalist Jan-Martin Wiarda sieht in dem Antwortschreiben des Arbeitsministeriums eine klare Botschaft: „Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt nach Auffassung des Ministeriums schon heute umfassend für alle Lehrkräfte in den Schulen, die Kultusministerien müssten sie jetzt umsetzen.“
Wie reagieren die Lehrerverbände?
Zwei Lehrkräfte aus Baden-Württemberg haben im Januar 2024 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart darauf geklagt, dass ihre Arbeitszeit künftig erfasst wird. Die beiden Lehrkräfte hätten in den vergangenen Jahren selber ihre Arbeitszeit genau erfasst und jeweils mehr als 200 Überstunden pro Jahr geleistet. Der Philologenverband Baden-Württemberg unterstützt die Klagen. Aus Sicht des Vorsitzenden Ralf Scholl sind das keine Einzelfälle. „Die große Mehrheit der Lehrkräfte kommt mit der 41-Stunden-Woche nicht hin“, sagt Scholl. Mit ihrer Klage sind die Lehrerin und der Lehrer aus Stuttgart bundesweit Vorreiter. Ein Sprecher der Kultusministerkonferenz sagt, ihm seien keine weiteren Initiativen dieser Art bekannt.
Andere Lehrerverbände wollen Druck aufbauen, indem sie eigene Arbeitszeitstudien durchführen. In Berlin läuft seit Schuljahresbeginn eine groß angelegte, einjährige Studie, die von der GEW unterstützt wird. Mehrere Tausend Lehrkräfte erfassen dafür minutengenau ihre Arbeitszeit. Eine ähnliche Studie ist für die zweite Schuljahreshälfte in Hamburg geplant.
Wie könnte sich die Arbeitszeiterfassung auf das Arbeitszeitmodell von Lehrkräften auswirken?
In der Frage des Arbeitszeitmodells könnte eine Zeiterfassung ein Umdenken bewirken. Denn: Um die erfasste Arbeitszeit, also die Ist-Arbeitszeit, in einen Kontext zu stellen, bedarf es des Vergleichs mit einer Soll-Arbeitszeit. Das gängige Deputatsmodell bezahlt Lehrkräfte nur nach erteilten Unterrichtsstunden. Die Zeiten für unterrichtsnahe Tätigkeiten (wie Vor- und Nachbereitung des Unterrichts) und sonstige Aufgaben bleiben im Modell nur vage definiert. Wenn der Arbeitgeber gezwungen ist, 100 Prozent der Arbeitszeit zu erfassen und damit auch 100 Prozent der Arbeitszeit mit den Soll-Arbeitszeiten abzugleichen, greift das Deputatsmodell zu kurz.
Letztlich könnte eine Arbeitszeiterfassung also Transparenz schaffen und eine Diskussion darüber in Gang setzen, welche Tätigkeiten tatsächlich von Lehrkräften übernommen werden sollten. Welche Auswirkungen sehen Sie in einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
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Die Diskussion um die Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften zeigt deutlich: Das traditionelle Schulsystem steht vor großen Herausforderungen. Doch was bedeutet das für unsere Kinder und ihre Bildung? Brauchen wir nicht einen grundlegend neuen Ansatz, der Flexibilität, Individualisierung und eine zukunftsorientierte Bildung vereint?
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Zusammenfassung:
- Die Diskussion um Arbeitszeiterfassung für Lehrer zeigt die Herausforderungen des traditionellen Schulsystems.
- BlitzFast bietet eine innovative Alternative mit Flexibilität, Individualisierung und Fokus auf Zukunftskompetenzen.
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